IV. Voraussetzungen fuer die Antragstellung 1. Sie koennen sich bewerben, wenn Sie nach einer qualifizierten Promotion durch weitere wissenschaftliche Arbeiten Ihre besondere Befaehigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen haben und die Habilitation im Rahmen der Foerderungsdauer anstreben. 2. Wenn Sie nicht deutscher Staatsangehoeriger sind, koennen Sie sich nur bewerben, wenn Sie sich bereits seit mehreren Jahren in der Bundesrepu- blik Deutschland aufhalten und Ihren Lebensmittelpunkt endgueltig in die Bundesrepublik Deutschland verlagert haben, so dass Sie aller Wahrschein- lichkeit nach im Anschluss an Ihre Habilitation an einer deutschen Hoch- schule bleiben werden. Wenn Sie sich im Rahmen einer von Ihrem Heimat- land finanzierten Foerderung in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, kommt eine Bewerbung nicht in Betracht.